Ratgeber

Beeinflusst Musik den Fahrstil?

19.09.2025

Musik im Auto verlängert tendenziell die Reaktionszeit.Foto: pd

Musik im Auto verlängert tendenziell die Reaktionszeit.Foto: pd

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Borken. Musik und Autofahren sind ein Dream-Team – oder doch nicht? Kann Musik vom Verkehrsgeschehen ablenken, kann sie die Fahrweise oder das Reaktionsvermögen beeinflussen?

„Musik geht nicht spurlos an Fahrern vorüber. Wie Studien zeigen, weckt sie nicht nur Emotionen, sondern kann auch zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten beitragen, zum Beispiel infolge von Ablenkung“, sagt Dekra-Verkehrspsychologe Dr. Thomas Wagner. Das bedeutet: Musik übt einen deutlichen Einfluss auf das Fahrverhalten aus.

So führt Musik im Auto zu längeren Reaktionszeiten – zum Beispiel, wenn ein Reh plötzlich auf die Fahrbahn springt, wie Psychologen der Universität Zürich bei einer Untersuchung feststellten. Überraschenderweise spielte es keine Rolle, ob die Audio-Anlage entspannende Klänge oder anregende Rhythmen von sich gab.

Ein weiterer erwiesener Effekt: Wer sich beim Autofahren mit schnellen Rhythmen pusht, tendiert dazu, schneller zu fahren.

Laute Musik lenkt ab

„Bei schnellen Rhythmen besteht die Gefahr, dass sich die Fahrer von der Musik emotional mitreißen lassen und in gehobener Stimmung stärker aufs Gaspedal treten“, so Wagner. „Musik ist meist ein Stimmungsaufheller, aber sie kann auch die Sorgfalt beim Autofahren verringern“, erklärt der Psychologe. Bei höherem Lautstärkepegel kann sie vom Verkehrsgeschehen stark ablenken, vor allem wenn die Songs mit persönlichen Emotionen und Erinnerungen verbunden sind. Der Dekra-Experte empfiehlt: „Lassen Sie sich von Ihren Lieblingssongs am Steuer nicht zu sehr pushen, wählen Sie eine vernünftige Lautstärke und regeln Sie vor allem in anspruchsvolleren Fahrsituationen die Lautstärke herunter, etwa beim Überholen.“ Manche modernen Fahrzeuge schalten beim Rückwärtsfahren die Musikanlage bereits automatisch ab.

In Sachen Musikauswahl gibt es von Seiten des Gesetzgebers in Deutschland keine Vorgaben, wohl aber in Bezug auf die Lautstärke. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind Fahrer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Musik darf nicht so laut sein, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil etwa Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer oder das Martinshorn von Rettungskräften oder Polizei nicht zu hören sind.

Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor, wenn einem Einsatzfahrzeug mit Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn eingeräumt wird. Bei einem Unfall ist mit noch höheren Geldbußen zu rechnen.