Lokales

Ein Hebesatz für alle

20.01.2026

Seit 1. Januar hat die Stadt Borken den Hebesatz für die Grundsteuer B geändert. Foto: BZ-Archiv/L. Schmidt

Seit 1. Januar hat die Stadt Borken den Hebesatz für die Grundsteuer B geändert. Foto: BZ-Archiv/L. Schmidt

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Borken. Die Stadt Borken ändert zum 1. Januar 2026 den Hebesatz für die Grundsteuer B. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige unterschiedliche Behandlung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken kritisch sieht.

Steuer für Wohngrundstücke steigt

Einheitlicher Hebesatz ab 2026

Bislang galten in Borken zwei Sätze: 592 Prozent für Wohngrundstücke und 860 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Künftig wird ein einheitlicher Hebesatz von 660 Prozent angewendet, den die Finanzverwaltung ermittelt und empfohlen hat.

Warum die Umstellung nötig ist

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Zweifel daran geweckt, ob Nichtwohngrundstücke höher besteuert werden dürfen als Wohngrundstücke. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten und mögliche Steuerausfälle zu vermeiden, hat der Rat am 17. Dezember 2025 die Umstellung beschlossen.

Folgen für Haus- und Gewerbeeigentümer

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken bedeutet der neue Satz im Schnitt rund 11 Prozent mehr Grundsteuer. Bei Nichtwohngrundstücken sinkt die Belastung dagegen im Durchschnitt um etwa 23 Prozent.

Kein Mehr an Einnahmen für die Stadt

Der neue Hebesatz ist so berechnet, dass die Stadt insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnimmt als bisher. Die Umstellung ist damit nach Angaben der Verwaltung aufkommensneutral.

Bescheide und Kontakt

Die Grundsteuerbescheide für 2026 werden aktuell verschickt. Fragen beantwortet die Fachabteilung Steuern, Abgaben und Controlling per E-Mail an steuern@ borken.de oder telefonisch unter 02861/ 939142.