Verbrauchertipps

Mit dem Camper unterwegs

10.08.2026

Wer seinen Urlaub wegen einer Naturkatastrophe abbrechen muss oder nicht antreten kann, ist mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung geschützt, wenn dieser Schutz explizit enthalten ist. © VZ NRW /adpic

Wer seinen Urlaub wegen einer Naturkatastrophe abbrechen muss oder nicht antreten kann, ist mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung geschützt, wenn dieser Schutz explizit enthalten ist. © VZ NRW /adpic

Münsterland. Die Waldbrände in Europa haben in diesem Jahr bereits historische Ausmaße erreicht. Viele Urlauber sind derzeit mit Wohnmobil oder Wohnwagen in Frankreich, Spanien oder Italien unterwegs, die von den Waldbränden betroffen sind. Anders als Hotelgäste haben Reisende mit Camper oft ihr gesamtes Reisegepäck und persönliche Wertgegenstände dabei. Muss ein Campingplatz kurzfristig geräumt werden, bleibt nur wenig Zeit zum Handeln. Die Verbraucherzentrale NRW gibt die wichtigsten Tipps.

Reise gut vorbereiten

Bereits vor Reisebeginn sollten Camper prüfen, ob entlang der geplanten Route oder am Urlaubsort Waldbrandgefahr besteht. Aktuelle Hinweise gibt es unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie bei regionalen Behörden. Auch ist es sinnvoll, den gebuchten Campingplatz zu kontaktieren und nach aktuellen Sicherheitsvorkehrungen zu fragen. Wer in besonders gefährdete Regionen reist, sollte alternative Stellplätze einbeziehen.

Versicherungsschutz vor der Abreise prüfen

Manche Naturkatastrophen sind nicht automatisch durch eine Versicherung abgedeckt. Deshalb sollten Reisende vor Urlaubsantritt prüfen, welche Schäden beispielsweise die KfZ-Kasko-, Hausrat- oder Campingversicherung übernimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die anderen zugefügt werden. Für Schäden am eigenen Camper ist in der Regel eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erforderlich. Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Campingausrüstung oder Elektronik sind über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung häufig nicht ge-schützt. Hier kann eine spezielle Inhaltsversicherung sinnvoll sein, die den beweglichen Besitz im Fahrzeug unter anderem gegen Brand, Diebstahl oder Unwetterschäden absichert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich: Fahrräder auf einem Fahrradträger, Gegenstände im Vorzelt oder Wertsachen wie Bargeld und Schmuck sind häufig gar nicht oder nur eingeschränkt versichert. Wer einen Camper mietet, sollte außerdem prüfen, welcher Versicherungsschutz bereits im Mietvertrag für den Camper enthalten ist und ob Schäden durch Feuer oder Naturereignisse ausreichend abgedeckt sind. Auch mögliche Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse sollten bekannt sein.

Für den Ernstfall vorsorgen

Kommt es zu einer Evakuierung, bleibt häufig nur wenig Zeit. Wichtige Dokumente wie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen und Buchungsbestätigungen soll-ten deshalb jederzeit griffbereit sein. Empfehlenswert sind außerdem eine geladene Powerbank, Taschenlampe, Trinkwasser, notwendige Medikamente, Ladekabel sowie eine Papierkarte, falls Mobilfunk oder Navigation ausfallen. Persönliche Dokumente sollten zusätzlich digital gesichert werden.

Wenn der Campingplatz schließt

Im Ernstfall kann es passieren, dass der Campingplatz aus Sicherheitsgründen geschlossen wird. Dann sollten Reisende sämtliche Unterlagen, Buchungsbestätigungen sowie Belege über zusätzliche Ausgaben aufbewahren. Ob Stellplatzkosten erstattet werden oder weitere Ansprüche bestehen, hängt von der Art der Buchung und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Wer den Campingurlaub als Pauschalreise gebucht hat, kann weitergehende Rechte haben als bei einer einzeln gebuchten Unterkunft oder einem separat reservierten Stellplatz.

Schäden sorgfältig dokumentieren Sind Wohnmobil, Wohnwagen oder Inventar beschädigt worden, sollten Betroffene die Schäden möglichst umfassend fotografieren und ihre Versicherung umgehend informieren. Rechnungen und Nachweise über entstandene Mehrkosten sollten ebenfalls aufbewahrt werden, um mögliche Erstattungsansprüche geltend machen zu können.