Wer weniger verdient, muss in der Regel auch weniger Einkommensteuer abführen. Foto: Freepik
Münsterland. Rund 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten derzeit in Teilzeit – viele freiwillig, andere aus familiären Gründen. Immer wieder wird politisch über Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit diskutiert, doch Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen halten dagegen. Laut Statistischem Bundesamt gaben 28 Prozent der Teilzeitkräfte an, ihre Arbeitszeit aus eigenem Wunsch reduziert zu haben.
Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Steuern
Dass Teilzeitkräfte weniger verdienen, liegt auf der Hand – aber das Nettogehalt sinkt meist nicht im gleichen Maß wie das Bruttogehalt. Grund ist der progressive Einkommensteuertarif in Deutschland: Mit geringerem Einkommen fällt auch der Steuersatz. So bleibt anteilig oft mehr vom Brutto übrig, als viele erwarten.
Beispielrechnungen für 2026 Der Lohnsteuerhilfeverein VLH hat drei Szenarien verglichen: Ein 40-jähriger Angestellter aus Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse I, Kirchensteuerpflicht, gesetzlich krankenversichert mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag:
Vollzeit (40 Std.): 3.500 € brutto → 2.315 € netto
Teilzeit (30 Std.): 2.625 € brutto → 1.835 € netto
Teilzeit (20 Std., Midijob): 1.750 € brutto → 1.353 € netto
Das bedeutet: Wer 25 Prozent weniger arbeitet, verliert netto rund 21 Prozent Einkommen. Bei halbierter Arbeitszeit sinkt das Nettogehalt um etwa 42 Prozent – es bleibt also mehr als die Hälfte übrig.
Teilzeit und Rente im Blick behalten
Weniger Gehalt bedeutet allerdings auch: geringere Rentenbeiträge. Entscheidend ist die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Verdienstes. Wer dauerhaft Teilzeit arbeitet, sollte daher frühzeitig an zusätzliche Vorsorge denken – etwa über eine betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung oder freiwillige Einzahlungen.
Ein Rentenpunkt wird vergeben, wenn das Jahreseinkommen dem bundesweiten Durchschnitt entspricht – aktuell rund 51.944 Euro. Bei geringerem Einkommen wird der Punkt anteilig berechnet.