Vom separaten Ausweisen der Einbauküche bis zur energetischen Sanierung: Mit den richtigen Tricks lassen sich beim Eigenheim erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
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Münsterland. Ob kaufen oder bauen: Das Eigenheim selbst ist steuerlich kaum absetzbar. Doch bei Grunderwerbsteuer, Handwerker- und haushaltsnahen Leistungen, energetischer Sanierung, außergewöhnlichen Belastungen sowie über Wohn-Riester und Förderprogramme lassen sich viele Ausgaben steuermindernd nutzen. Wer die Möglichkeiten kennt, kann mehrere hundert bis tausend Euro mit der Steuererklärung herausholen.
Kaufnebenkosten clever gestalten
Kaufpreis, Erwerbsneben- und Finanzierungskosten sind bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht als Werbungskosten absetzbar – das bleibt Vermietern vorbehalten. Einsparpotenzial bietet aber die Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 Prozent je nach Bundesland). Beim Neubau kann es sich lohnen, Grundstück und Bauleistung getrennt zu erwerben: Dann fällt die Steuer nur auf das Grundstück an, sofern die Verträge nicht wirtschaftlich verknüpft sind. Auch bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche) kann separat ausgewiesen werden und bleibt von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
Wohn-Riester für die eigenen vier Wände
Wohn-Riester ermöglicht die Förderung von Kauf, Neubau, barrierearmem Umbau oder energetischer Sanierung. Das bezuschusste Kapital kann als Eigenkapital oder zur Tilgung genutzt werden; die jährlichen Einzahlungen sind bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
Handwerker und Haushalt absetzen
Handwerkerleistungen mindern zu 20% die Einkommensteuer (max. 1.200 Euro/Jahr auf bis zu 6.000 Euro anrechenbare Kosten). Ab 2027 soll der Satz laut Regierungsentwurf auf 15 Prozent (max. 900 Euro) sinken – daher bei geplanten Arbeiten jetzt handeln. Voraussetzung: Rechnung und unbarer Zahlungsweg.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Garten, Schnee räumen) gelten ebenfalls 20 Prozent Steuerermäßigung auf Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Auch hier sind ordnungsgemäße Rechnung und Überweisung nötig.
Gesundheit und Energie fördern Bei gesundheitlich notwendigem Umbau (z. B. Treppenlift, barrierefreie Zugänge) können Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden – Höhe und Anerkennung hängen vom Einzelfall und Einkommen ab.
Energetische Sanierungen an selbstgenutzten, über zehn Jahre alten Gebäuden werden mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten über drei Jahre gefördert (max. 40.000 Euro je Objekt). Gefördert werden Dämmung, Fenster- und Heizungstausch sowie Lüftungsanlagen; Bauende soll bis 2029 erfolgen.
Denkmal und Förderung kombinieren
Denkmalgeschützte Altbauten bieten eine Sonderregelung: 90 Prozent der begünstigten Sanierungskosten können über zehn Jahre als Sonderausgaben abgeschrieben werden – nach vorheriger Anerkennung durch die Denkmalschutzbehörde. Zusätzlich gibt es zinsgünstige KfW-Darlehen, BAFA-Zuschüsse und regionale Fördertöpfe. Achtung: Öffentliche Förderungen können Handwerker-Steuerermäßigungen ausschließen – vorher prüfen, was rentabler ist.
Verkauf nach drei Jahren steuerfrei Verkaufsvorteil: Nach mindestens drei Jahren Eigennutzung ist der Verkauf der Immobilie spekulationssteuerfrei.