Verbrauchertipps

Organspendeausweis auf Reisen

09.07.2025

Vor dem Urlaub zum Thema Organspende informieren. Foto: Freepik

Vor dem Urlaub zum Thema Organspende informieren. Foto: Freepik

© Maria Ibanez

Münsterland. Mit Beginn der Sommerferien zieht es wieder viele Menschen ins europäische Ausland. Doch kaum jemand denkt daran, dass auch im Urlaub ein medizinischer Notfall eintreten kann – und damit auch die Frage nach einer möglichen Organspende. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) weist darauf hin, dass im Falle eines Todes im Ausland stets die Gesetze des jeweiligen Landes gelten – unabhängig von der Nationalität des Verstorbenen. Wer also eine klare Entscheidung zur Organspende getroffen hat, sollte diese auch im Urlaubsland verständlich dokumentieren.

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung zur Organspende schriftlich festgehalten oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – etwa im Organspende-Register, auf dem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kann nach dem Tod Organspender werden. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen.

Andere Länder, wie Dänemark oder Griechenland, setzen auf die (erweiterte) Zustimmungslösung: Auch hier ist eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich, wobei in manchen Fällen die Angehörigen stellvertretend entscheiden dürfen. In Ländern wie Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien oder Ungarn gilt hingegen die Widerspruchslösung: Hier kann eine Organspende erfolgen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Für Urlauber bedeutet das: Der deutsche Organspendeausweis dokumentiert die persönliche Entscheidung, wird aber im Ausland möglicherweise nicht ohne Weiteres verstanden. Das BIÖG empfiehlt daher, zusätzlich einen Organspendeausweis in der Landessprache des Urlaubslandes mitzuführen. Vorlagen in 29 Sprachen stehen kostenlos zum Download bereit unter: https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/. Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben ist der Ausweis gültig.

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