Seit 1. Januar hat die Stadt Borken den Hebesatz für die Grundsteuer B geändert. Foto: BZ-Archiv/L. Schmidt
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Borken. Die Stadt Borken ändert zum 1. Januar 2026 den Hebesatz für die Grundsteuer B. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige unterschiedliche Behandlung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken kritisch sieht.
Steuer für Wohngrundstücke steigt
Einheitlicher Hebesatz ab 2026
Bislang galten in Borken zwei Sätze: 592 Prozent für Wohngrundstücke und 860 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Künftig wird ein einheitlicher Hebesatz von 660 Prozent angewendet, den die Finanzverwaltung ermittelt und empfohlen hat.
Warum die Umstellung nötig ist
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Zweifel daran geweckt, ob Nichtwohngrundstücke höher besteuert werden dürfen als Wohngrundstücke. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten und mögliche Steuerausfälle zu vermeiden, hat der Rat am 17. Dezember 2025 die Umstellung beschlossen.
Folgen für Haus- und Gewerbeeigentümer
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken bedeutet der neue Satz im Schnitt rund 11 Prozent mehr Grundsteuer. Bei Nichtwohngrundstücken sinkt die Belastung dagegen im Durchschnitt um etwa 23 Prozent.
Kein Mehr an Einnahmen für die Stadt
Der neue Hebesatz ist so berechnet, dass die Stadt insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnimmt als bisher. Die Umstellung ist damit nach Angaben der Verwaltung aufkommensneutral.
Bescheide und Kontakt
Die Grundsteuerbescheide für 2026 werden aktuell verschickt. Fragen beantwortet die Fachabteilung Steuern, Abgaben und Controlling per E-Mail an steuern@ borken.de oder telefonisch unter 02861/ 939142.